Für wen kann Soziotherapie verordnet werden ?
Bei Fragen bezüglich der Verordnungsmöglichkeiten, kontaktiere Sie mich gerne ! Einen ersten Überblick finden Sie hier:
In der Regelversorgung
Die Regelversorgung mit Soziotherapie richtet sich an Patienten mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen aus:
- dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10-Abschnitt F20-20.6, F21, F22, F24, F25) oder
- der Gruppe der affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen (ICD-10-Abschnitt F31.5, F32.3, F33.3).
GAF Wert von 40 bis 50
In begründeten Einzelfällen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Soziotherapie auch verordnet werden bei Patienten mit Diagnosen aus:
- dem gesamten ICD-10-Kapitel für Psychische und Verhaltensstörungen (F00 bis F99)
In der Richtlinie werden insbesondere folgende Fallkonstellationen genannt, von denen mindestens eine neben der Diagnose zutreffen muss, damit Soziotherapie verordnet werden darf:
- Patient hat relevante Co-Morbiditäten: psychiatrische Erkrankungen wie Persönlichkeitsstörungen oder Suchterkrankungen, somatische Beschwerden wie Mobilitätseinschränkungen oder chronische Schmerzerkrankungen
- Stark eingeschränkte Fähigkeit des Patienten zur Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben
- Eingeschränkte Fähigkeit des Patienten zur selbstständigen Inanspruchnahme und Koordination ärztlicher / psychotherapeutischer und verordneter Leistungen
- Stark eingeschränkte Wegefähigkeit (Mobilität) des Patienten
GAF Wert darf nicht über 40 liegen ( 35-40 )
Wer kann Soziotherapie verordnen?
Außer den Hausärzten braucht jeder Verordner einmalig die Verordnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung
- Hausärzte
Verordnung über 5 Stunden für die Unterstützung bei der Suche nach einem Behandler
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde
- Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie
- Psychologische Psychotherapeuten
- Psychiatrische Institutsambulanzen oder dort tätige Psychotherapeuten und Fachärzte
Verordnungen über 5 Probestunden und dann jeweils über 30 Stunden bis zu 120 Stunden in 3 Jahren
- Ärzte für Kinder- und Jugendpsychotherapie
- Kinder und Jugendpsychotherapeuten für 18-21 jährige Patienten
Verordnungen über 5 Probestunden und dann jeweils über 30 Stunden bis zu 120 Stunden in 3 Jahren
- Kliniken im Rahmen des Entlassmanagementes
Für einen Zeitraum von 7 Tagen nach der Entlassung
Mit der ersten Verordnung von 30 Stunden muss ein Behandlungsplan gemeinsam mit dem Patienten erstellt werden. Dieser wird gemeinsam mit der Verordnung der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Bei der Erstellung des Behandlungsplanes bin ich gerne behilflich.